Individueller Betreuungsbedarf IBB für
Menschen mit Behinderung
Mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) sind die Kantone in der Pflicht, die Leistungen für behinderte Menschen zu finanzieren. Die Einrichtungen sollen angemessen entschädigt werden. Viele Kantone wählen dazu ein Einstufungssystem, das den individuellen Betreuungsaufwand erfasst.
Das Ziel des IBB-Einstufungssystems besteht darin, Leistungen transparent und vergleichbar zu machen sowie eine Grundlage für die leistungsorientierte Finanzierung zu schaffen. Der Betreuungsaufwand wird anhand von Indikatoren in Punkten quantifiziert und diese Punkte führen zu entsprechenden IBB-Stufen.
- Wir unterstützen die Kantone bei der Einführung des IBB-Systems
- Wir unterstützen die Kantone bei der Prüfung der Einschätzungen der Einrichtungen
- Wir unterstützen Einrichtungen bei der Einführung des IBB-Systems
- Wir schulen das Personal der Einrichtung in der Anwendung von IBB