Qualitätsaudits
Viele Kantone der Deutschschweiz haben im Zuge der Umsetzung des NFA für die Einrichtungen für Behinderte neu erarbeitete Qualitätsrichtlinie und Qualitätsansprüche in Kraft gesetzt. Diese neuen Qualitätsrichtlinien lösen die Zertifizierung nach BSV/IV 2000 ab.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Auditierung von Qualitätsmanagementsystemen und verfügen deshalb über ausgewiesene Fachexperten und Fachexpertinnen zu Qualitätsfragen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Für die Durchführung von externen Audits zur Prüfung von Qualitätskriterien haben wir ein eigenes Instrument entwickelt. Dieses passen wir massgeschneidert auf die Bedürfnisse Ihres Kantons an.
Gerne kommen wir mit Ihnen ins Gespräch und offerieren Ihnen unsere Leistungen gemäss Ihren Wünschen.
Individueller Betreuungsbedarf